Baufinanzierung

Wann ein Damnum Steuern spart

(OVB) Der Erwerb einer vermieteten Immobilie bietet auch steuerliche Vorteile. So dürfen die "Verluste aus Vermietung und Verpachtung" bekanntlich mit dem Finanzamt Steuern sparend abgerechnet werden. Dabei akzeptiert die Finanzverwaltung auch das sogenannte Damnum, also einen Auszahlungsabschlag, beim Immobilien-Darlehen. Dieses Damnum darf jedoch nicht allzu hoch sein, damit der Fiskus es als Steuerspar-Posten akzeptiert. Konkret bedeutet dies: Jener Steuern sparender Auszahlungsabschlag darf maximal fünf Prozent vom Darlehen betragen, wenn die Zinsbindungsfrist fünf Jahre und mehr beträgt. Sollte indes ein höheres Damnum vereinbart werden, dann unterstellt die Finanzverwaltung einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch. Mit der Folge, dass der Auszahlungsabschlag nicht mehr als Steuerspar-Posten akzeptiert wird. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom September des vergangenen Jahres hervor. Das Geschäftszeichen dieses Schreibens lautet IV C 3 - S 2253a 19/05. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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