Baufinanzierung

Geld zurück vom Vermieter

(OVB) Um die sogenannten Schönheitsreparaturen gibt es andauernd Stress zwischen Mietern und Wohnungseigentümern. Diese verlangen von ihren Mietern oft mehr als erlaubt. Und die Mieter wiederum wollen weniger, als sie eigentlich müssten. Ein recht interessantes Urteil kommt in diesem Zusammenhang vom Landgericht (LG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 9 S 479/05. Im vorliegenden Fall befand sich die Mieterin offenbar in einem Rechtsirrtum. Kurz vor dem Auszug ließ sie noch Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen, obwohl sie dazu vertraglich nicht verpflichtet war. Die Malerarbeiten kosteten immerhin 2.700 Euro. Erst später erkannte die Mieterin, dass sie zu diesen, zumal kostspieligen, Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet war. Sie forderte deshalb von ihrem vorherigen Vermieter die Erstattung der Kosten. Doch dieser stellte sich, wie nicht anders zu erwarten, stur. Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde der Hauswirt eines Besseren belehrt. In ihrer Entscheidung unter dem oben genannten Aktenzeichen verurteilten die Karlsruher LG-Richter den Vermieter zur Erstattung der Kosten. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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