Baufinanzierung

Grenze bei den "Schönheitsreparaturen"

(OVB) Selbstverständlich und zu Recht sind Vermieter daran interessiert, dass ihr Eigentum in Ordnung bleibt, dessen Wert erhalten wird und eine Wohnung oder ein Haus somit zu attraktiven Konditionen vermietet werden kann. Aus gutem Grund sehen übliche Mietverträge so genannte Schönheitsreparaturen vor, die Mieter bei ihrem Auszug auf eigene Kosten vornehmen müssen. Allerdings darf der Hauswirt keine überzogenen Forderungen stellen. Diese Einschätzung resultiert aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück unter dem Aktenzeichen 1 S 1099/00. Ein Wohnungseigentümer hatte verlangt, dass seine Mieter beim Auszug das Bodenparkett auf eigene Kosten abschleifen und neu versiegeln ließen. Diese Forderung empfanden die Mieter als unangemessen und weigerten sich. Vor dem Landgericht Osnabrück erhielten sie die rechtliche Bestätigung für ihre Meinung. Die Forderung des Vermieters sei nur dann rechtens, urteilten die niedersächsischen LG-Richter, wenn die Mieter die Wohnung nicht entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen genutzt hätten. Da dies aber nicht der Fall war, brauchten sie sich ums Parkett-Schleifen und -Versiegeln nicht zu kümmern. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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