Baufinanzierung

Augen auf beim Immobilienkauf

(OVB) Wer eine völlig überteuerte Immobilie erwirbt, ist letztlich selbst schuld. Bereut der Käufer dann seine Entscheidung und will den Darlehensvertrag, mit dessen Hilfe der Erwerb finanziert wurde, rückgängig machen, funktioniert dies meistens nicht. Dies ist die Quintessenz einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 9 U 77/04. Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Immobilienkäufers abgewiesen, dem nach einiger Zeit aufgefallen war, dass er das Objekt zu einem völlig überhöhten Preis erworben hatte. Die OLG-Richter der Hessen-Metropole ließen allerdings auch eine Ausnahme von der formulierten Regel zu. Der Ausstieg aus einem Darlehensvertrag ist nämlich möglich, falls der finanzierenden Bank bekannt gewesen war, dass die Immobilie zu einem überhöhten Preis verkauft wurde. Dies allerdings muss der Käufer nachweisen. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

» Beratung von einem unabhängigen Fachmann

» jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern

» die aktuellen Bauzinsen ansehen

» Bausparen beim Testsieger

Finden Sie uns bei Google+





Baufinanzierung


Beliebte Themen: Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung - Annuitätendarlehen - Fremdwährungsdarlehen - Forward-Darlehen - Bausparen - Baudarlehen - Bauzinsen - Baukredit - Hypothekenzinsen - Kredite

© 2005-2012 baufinanzierung-vergleich24.de - Ein Produkt der finads GmbH