Baufinanzierung

Kinder dürfen spielen und Lärm machen

(OVB) Manche Menschen sind vom Lärm spielender Kinder derart genervt, dass sie auch den Gang vor Gericht nicht scheuen. Einmal mehr musste sich das Amtsgericht München um die Klage verärgerter Zeitgenossen kümmern, denen die gut vernehmbare Spielfreude einiger Kinder zu viel wurde. Die Amtsrichter der bayerischen Landeshauptstadt sollten die Eltern der spielenden Kinder dazu verpflichten, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Das Fachpersonal des AG's München machte sich seine Arbeit wahrlich nicht einfach. Es befragte zahlreiche Zeugen nach ihren "Lärm-Erfahrungen". Letztlich stellte sich heraus, dass die Kinder wohl doch nicht so laut waren wie von den Klägern behauptet. Die angeblich unerträgliche Lärmbelästigung war nach Meinung der Münchener Richter lediglich "ortsüblich". Deshalb brauchten die Eltern ihren Nachwuchs nicht an die kurze Leine zu nehmen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 261 C 6297/00. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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