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(OVB) Ein interessantes Urteil für Immobilieninvestoren kommt vom Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 C 9/04. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, dem ein Objekt innerhalb eines Sanierungsgebietes gehörte. Die zuständige Gemeindeverwaltung wollte dem Eigentümer eine Mietobergrenze vorschreiben. Dagegen wehrte sich der Immobilieninvestor und zog bis in die letzte gerichtliche Instanz, eben das Bundesverwaltungs-gericht. Dort bekam er Recht. In der Tat dürfen Kommunen Immobilieneignern, deren Objekte in Sanierungsgebieten gelegen sind, keine Mietobergrenzen vorgeben.
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