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(OVB) Ein gleichermaßen für Mieter und Hauswirte interessantes Urteil kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2 W 72/05. Zu klären war die Frage, ob ein Mietvertrag auch dann rechtens ist und seine Gültigkeit hat, wenn darin keine Aussagen über die Höhe der Miete getroffen worden sind. Ja, so die Entscheidung der OLG-Richter aus der Hessen-Metropole. In einem solchen Fall werde einfach die ortsübliche Miete fällig.
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