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News » Aktuelles » Abschlussgebühr nun doch rechtens? Abschlussgebühr nun doch rechtens?War man zunächst unsicher, ob Bausparkassen eine Gebühr für den Abschluss eines Vertrages verlangen dürfen, scheint es nun spruchreif zu sein: Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag in Höhe von einem Prozent sollen vielleicht bald zulässig sein. Dies entschied aktuell das Landgericht Heilbronn. Vorangegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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