Baufinanzierung

News » Aktuelles » Bausparen- Abschlussgebühren sind nun doch zulässig

Bausparen- Abschlussgebühren sind nun doch zulässig

Millionen Bausparer haben darauf gewartet- auf Gebührenerleichterungen. Doch darauf wird man künftig wohl verzichten müssen- bis auf weiteres. Nachdem ein Landgericht bereits die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalens abgewiesen hatte, entschied nun so auch ein Gericht in Dortmund.

Der Verbraucher darf gespannt sein, ob bald der leidige Streit um die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag vor den Richtern in Karlsruhe enden wird. Der Dortmunder Richter konnte keine unangemessene Benachteiligung von Kunden feststellen und folgte den Ausführungen des Landgerichts in Heilbronn.
Bereits im März kam man hier zu der Überzeugung, dass eine Abschlussgebühr zulässig sei. Die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen indes will sich nicht damit zufrieden geben und will erreichen, dass der klassische Bausparvertrag für den einzelnen Verbraucher transparenter gestaltet werden sollte. Die Bausparkassen fürchten durch den Vorstoß der Verbraucherschützer einen massiven Angriff auf das Modell der Bausparkassen.
Sollten Richter die Abschlussgebühr für nicht rechtens bewerten, müssten die Bausparkassen enorme Summen ihren Kunden erstatten. In der Regel wird für einen Bausparvertrag eine Abschlussgebühr von einem Prozent von der vereinbarten Bausparsumme berechnet und gilt als Verkaufsprovision für den Bankberater. Mit der ersten Einzahlung auf den Bausparvertrag wird dieses Geld verrechnet.
Doch genau an diesem Punkt setzen die Verbraucherschützer an und berufen sich darauf, dass dieser Gebühr keine direkte Dienstleistung gegenüber steht. Wird ein Bausparkonto eröffnet, geschieht dies auch im eigenen Interesse der jeweiligen Bausparkasse und darf nicht mit einer zusätzlichen Gebühr belegt werden.
Bausparkassen halten dagegen und verweisen darauf, dass alle Bausparkassen auf Neukunden angewiesen sind und letztendlich alle Bausparer davon profitieren. Mit diesen Ausführungen liegen die Vertreter der Bausparkassen auch auf der Linie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit Spannung dürfen Bausparkunden auf den weiteren Verlauf der Klage hoffen und wie gegebenenfalls ein Urteil von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe ausfallen wird.


« vorheriger Beitrag | nächster Beitrag »


» einen Finanzierungsvergleich anfordern

» ein Vergleich zum Fremdwährungsdarlehen

» Beratung von einem unabhängigen Fachmann

» die aktuellen Bauzinsen ansehen

» Bausparen beim Testsieger

Kategorien

Archiv


Baufinanzierung Vergleich

Sichern Sie sich jetzt eine günstige Baufinanzierung durch unseren Premium-Vergleich der Vielzahl von Banken!

-> Jetzt PREMIUM-VERGLEICH anfordern

Anzeigen by finads

Beliebte Themen: Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung - Annuitätendarlehen - Fremdwährungsdarlehen - Forward-Darlehen - Bausparen - Baudarlehen - Bauzinsen - Baukredit - Hypothekenzinsen - Kredite