|
News » Aktuelles » Neue Erbschaftssteuersätze für Immobilien sorgt für Diskussionen Neue Erbschaftssteuersätze für Immobilien sorgt für DiskussionenDas seit Anfang 2009 neue Erbschaftssteuergesetz hat vielfach für Furore gesorgt, da es zwischen Vermietern von Wohnimmobilien und Vermietern von Gewerbeimmobilien unterscheidet und damit gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt. Das seit einem Jahr in Kraft getretene Erbschaftssteuergesetz sorgt noch immer für Diskussionen. So werden zwar die positiven Ansätze im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes begrüßt. Dazu zählen die Senkung der Erbschaftssteuersätze für Angehörige der Klasse 2. Das bedeutet, dass Eheleute, Kinder und Enkel, für den Erwerb von Todes wegen von selbst genutztem Wohneigentum, von der Steuer befreit sind. Wobei für Kinder und Enkel eine Einschränkung in der Größe der Wohnfläche von 200m² besteht. Allerdings kann die Steuerbefreiung rückwirkend wieder entfallen, wenn der Erwerber die Nutzung innerhalb der nächsten 10 Jahre aufgibt, die Immobilie nur als Zweitwohnsitz nutzt oder sie vermietet bzw. verpachtet. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
|
Kategorien
|
Beliebte Themen:
Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung -
Annuitätendarlehen -
Fremdwährungsdarlehen -
Forward-Darlehen -
Bausparen -
Baudarlehen -
Bauzinsen -
Baukredit -
Hypothekenzinsen -
Kredite
© 2005-2011 baufinanzierung-vergleich24.de - Ein Produkt der finads GmbH
