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Vergabe von Bauspardarlehen- Änderung bietet Vorteile
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich für eine Änderung der Bausparkassenverordnung entschieden hinsichtlich der Vergabe von Baudarlehen bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Dann soll gelten, dass künftig die Eintragung einer Grundschuld nicht mehr erforderlich wird. Verbunden damit ist für Bausparer der Vorteil, dass in vielen Fällen ein zinsgünstiges Darlehen ohne weitere Kosten für eine Grundbucheintragung beantragt werden kann.
Auf diese Weise können Eigenheimbesitzer, die sich für eine Finanzierung von energieeffizienten Maßnahmen entscheiden, von dieser Neuregelung profitieren.
Bislang zeigte die Praxis, dass vielfach Darlehen lediglich bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro an die Kunden vergeben werden konnten, ohne dass eine Eintragung des Grundpfandrechts damit verbunden war.
Damit sich Bausparkunden eher für energetische Sanierungamßnahmen entscheiden, soll die Änderung der Rahmendebindungen dazu beitragen, dass der bürokratische Aufwand vereinfacht wird.
Durch die Veränderung der Bausparkassenverordnung durch die BaFin, konnten die bisherigen Höchstbeträge der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Kunden werden aller Voraussicht nach dann häufiger kleinere Wohnungsbaudarlehen nutzen, um die eigene Immobilie altersgerecht umzubauen oder zu sanieren.
Schließlich ist es für Bausparkunden wichtig, Kosten für die Eintragung von Grundschulden einzusparen, um an einen günstigen Kredit zu gelangen. Doch auch in Zukunft gilt für Bausparkassen der Grundsatz, die individuellen Kreditrisiken ihrer Kunden wie auch die Bonität zu überprüfen, bevor ein Darlehen vergeben wird.
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