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News » Aktuelles » Vorläufig dürfen darf noch eine Abschlussgebühr verlangt werden! Vorläufig dürfen darf noch eine Abschlussgebühr verlangt werden!Es war ein zeitraubendes Hin und Her. So war ein Streit darum entbrannt, ob Bausparkassen grundsätzlich eine Abschlussgebühr verlangen dürfen, wenn der Sparer seine Unterschrift unter seinen Bausparvertrag setzte. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen gegen diese Praxis wurde nun vom Landgericht Heilbronn gegen die ortsansässige Bausparkasse abgewiesen. Diese bezeichnet die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag als eine Form von Eintrittsgeld in die Bauspargemeinschaft. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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