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Pflicht für Neubauten- Ökoheizung

Seit dem ersten Januar 2009 gelten viele gesetzliche Neuregelungen. Noch nicht alle sind bei den Bürgern angekommen und erst dann, wenn man persönlich angesprochen ist und beispielsweise in ein neues Heim investieren will, wird es ernst damit.

Wird ab diesem Stichtag ein Bauantrag gestellt, heißt es, neue Kriterien zu beachten, die beileibe nicht der Freiwilligkeit unterliegen.
Ein Teil der später benötigten Energie für Wärme muss dann aus regenerativer Energie erzeugt werden. Im Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz wird dieses Kriterium festgeschrieben. Verbunden damit ist der Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung oder einer Solaranlage.
Bei der Installation einer Solarkollektoranlage muss der Betreiber gewährleisten können, dass wenigstens 15 Prozent des Bedarfs an Heizwärme dadurch abgedeckt werden kann.
Wer Besitzer eines Ein- oder Zweiparteienhauses ist, muss dafür lediglich vier Prozent an Kollektorfläche, gemessen am Gesamtvolumen, bereit stellen.
Mindestens 50 Prozent der benötigten Wärme muss derjenige durch erneuerbare Energie abdecken, wenn die Entscheidung zugunsten einer Wärmepumpe oder einer Holzpelletheizung gefallen ist.
Wer auf all diese Innovationen verzichten will, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass das eigene Heim entsprechend gedämmt ist und der Energiebedarf um 15 Prozent unter den gesetzlich geforderten Normen liegt. Ebenso kann derjenige verfahren, dessen eigenes Heim an einem Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen ist, das seine Energie von einer Kraft- Wärme- Kopplungsanlage bezieht.


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