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News » Arbeitgeberdarlehen FAQ » Welche Besonderheiten gelten bei dieser Finanzierungsvariante? Welche Besonderheiten gelten bei dieser Finanzierungsvariante?Grundsätzlich sollte ein Vertrag vereinbart werden, der alle erforderlichen Kriterien festschreibt. Wird darauf verzichtet, eine Verzinsung anzugeben, gilt das Darlehen als zinslos erteilt. Verzichten die Vertragspartner auf derartige Vereinbarungen, muss der Baukredit wie ein steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Dies gilt auch dann, wenn auf eine Rückzahlung verzichtet werden sollte. Ansonsten muss man beachten, dass ein steuerfreies Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst wird. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » ein Vergleich zum Fremdwährungsdarlehen » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger |
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