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News » Baufinanzierung Grundlagen » Bauherr wird für Schäden in die Pflicht genommen! Bauherr wird für Schäden in die Pflicht genommen!Wer sich für den Neubau seiner Immobilie entscheidet, sollte sich frühzeitig über das Gedanken machen, was auf einer Baustelle alles passieren kann. So schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass jeder Bauherr für verursachte Schäden auf der Baustelle haften muss, wenn diese durch die Bautätigkeit entstanden sind. Diese Gesetzgebung kann unter Umständen weitreichende Folgen für den Häuslebauer haben und ihn sogar in den finanziellen Ruin treiben. Denn der Verursacher muss immer in Leistung treten und dies in unbegrenzter Höhe. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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