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Kann man durch Muskelkraft wirklich einsparen?

Jeder weiß, dass die Kosten für Handwerker am Bau enorm hoch sind. Aus diesem Grunde verfolgen viele künftige Eigenheimbesitzer das Ziel, einen gewissen Teil selber auszuführen. Kosten, die auf diese Weise eingespart werden, können dann als Eigenkapitalersatzleistungen in die gesamte Baufinanzierung einfließen.


Doch ist in diesem Punkt auch Vorsicht geboten, denn nicht immer verläuft dieser Wunsch planmäßig und wer sich auf die Einsparungen verlässt, die letztendlich nicht eingehalten werden können, stößt unweigerlich auf Lücken innerhalb der Baufinanzierung, die man selber schließen muss.
Wer bei seiner Bank das Vorhaben angibt, muss oftmals auch nachweisen können, in welchem Umfang diese Eigenleistungen durchgeführt werden können. Bei der Kreditvergabe können dann meist fünf Prozent von der gesamten Summe für die eigene Muskelkraft berechnet werden.
Doch unterschätzen gerade berufstätige Bauherren den Faktor Zeit. Aber auch andere Kriterien gilt es zu beachten, wenn Einsparungen geplant sind.
Haben Handwerker die Möglichkeit, das benötigte Material günstig einzukaufen, muss der Laie meist den vollen Preis zahlen. Ebenso kommen Kosten auf den Bauherren zu, wenn die Materialien angeliefert werden müssen. All diese Kriterien müssen in die Überlegungen einfließen, bevor man sich für eigene Leistungen entscheidet.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass für selber erbrachte handwerkliche Tätigkeiten keine Gewährleistungspflicht erhoben werden kann. Stellen sich später Bauschäden heraus, bleibt der Immobilienbesitzer selber auf dem Schaden sitzen.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte die zeitliche Koordination wie auch die Art der eigenen Leistungen im Vertrag definieren. Auch besteht eine Meldepflicht, wenn auf der eigenen Baustelle Freunde und Verwandte mithelfen. Innerhalb einer Woche muss bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft das Vorhaben angemeldet werden, will man Bußgelder vermeiden.
Wem all diese Faktoren zu anstrengend sind, sollte eine Baufirma beauftragen, um unter anderem Regress bei Baufehlern geltend zu machen.


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