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Mit dem Klassiker in die eigenen vier Wände?
Nach wie vor nimmt das klassische Hypothekendarlehen einen hohen Stellenwert ein, wenn es darum geht, planungssicher die eigenen vier Wände zu finanzieren.
Hauptbestandteil ist, die Lücke zwischen dem eigenen Kapital und den gesamten Baukosten mit Fremdkapital zu schließen.
Wer sich darüber hinaus für flexible Kreditkonditionen entschließt, kann planungssicher den Weg in die Schuldenfreiheit beschreiten.
Als Kernstück der Immobilienfinanzierung wird bei diesem Klassiker die eigene Immobilie als Sicherheit für den jeweiligen Geldgeber eingesetzt. Zu den wichtigen Kriterien, insbesondere für den sicherheitsorientierten Verbraucher gilt, dass während der Zinsbindungsfrist kontinuierlich Zins- und Tilgungsbeiträge geleistet werden. So schützt man sich während der Laufzeit vor unangenehmen Überraschungen und kann fortlaufend den Schuldenberg abbauen.
Mit jeder monatlichen Rate schrumpft die Schuld, während parallel dazu der Tilgungsanteil ansteigt. Auf diese Weise verringert sich der Betrag, der sich auf die vereinbarten Zinsen bezieht, um in gleichem Maße den Spielraum für den Tilgungsanteil zu erhöhen.
Wer mit einer guten Position an Start gehen will, sollte ein dickes Polster an eigenen Mitteln in die Waagschale werfen. 20 bis 30 Prozent von den gesamten Finanzierungskosten helfen enorm, die Höhe der noch aufzunehmenden Mittel zu reduzieren.
Grundsätzlich wird beim klassischen Hypothekendarlehen die Grundschuld zugunsten der jeweiligen Bank vorgenommen. Verbunden damit ist die Tatsache, dass eine solche Darlehensvariante immer an die zu finanzierende Immobilie gebunden ist und gleichzeitig als Absicherung für das Kreditinstitut gilt.
Jedoch kann eine Eintragung ins Grundbuch nur von einem zugelassenen Notar vorgenommen werden, für den naturgemäß auch entsprechende Kosten anfallen, die man rechtzeitig in die Gesamtfinanzierung aufnehmen sollte.
Ohne diese Grundbucheintragung wird keine Bank ein Hypothekendarlehen vergeben und gilt somit als zwingende Voraussetzung.
Sollte später ein „Notverkauf“ notwendig werden, tritt die Bank als Gläubiger auf und sichert sich somit vor Ausfällen ab.
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