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Umschulden während der Zinsbindung?

Grundsätzlich erscheint das Vorhaben lukrativ: man entscheidet sich für ein neues Darlehen, um das "alte" durch bessere Konditionen zu ersetzen.

Doch sieht es in der Realität meist anders aus! Denn hat man sich vertraglich einmal für ein Darlehen mit einer bestimmten Zinsbindung entschieden, ist man als Bankkunde auch daran gebunden.
Banken haben verständlicherweise kein Interesse daran, ihren Kunden vorzeitig ziehen zu lassen. Wer aussteigen will, ist auf das Wohlwollen des Geldgebers angewiesen, denn dieser ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
Stimmt die Bank zu, verlangt sie vom Darlehensnehmer immer eine hohe Entschädigungssumme, die den Zinsverlust ausgleichen soll. Diese Vorfälligkeitsentschädigung erreicht in den meisten Fällen eine vierstellige Summe und der Kunde sollte sich diesen Schritt genau überlegen.
Somit gilt eine Darlehensablösung innerhalb der Zinsbindungsfrist immer als mühsam und teuer. Wer diese hohen Kosten umgehen und den aktuellen Niedrigzins mitnehmen will, kann auch auf eine andere Weise Geld einsparen. Mit einem Forward- Darlehen kann ein zusätzliches Darlehen für die Zukunft vereinbart werden, das mit dem aktuellen Zinssatz ausgestattet ist.
Zu den Ausnahmefällen gehört nur, wenn ursprünglich eine längere Zinsbindung als die von zehn Jahren vereinbart wurde. Laut Gesetzgeber kann ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden und einem Ausstieg steht nichts mehr im Wege.


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