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News » Baufinanzierung FAQ » Gibt es Schutz vor einer Vorfälligkeit? Gibt es Schutz vor einer Vorfälligkeit?Wer aus seinem laufenden Darlehensvertrag aussteigt, muss dafür bezahlen. Diese Tatsache ist nicht neu, denn schließlich bestehen Vertragsbedingungen, die es zu erfüllen gilt. Banken sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihre Kunden ziehen zu lassen. Vielmehr ist der Kunde auf das Wohlwollen seiner Bank angewiesen und nur in so genannten Härtefällen zieht ein Geldgeber da mit. Doch damit verbunden ist eine hohe Entschädigung dafür, dass der Bank ein Zinsausfall durch die Kündigung des Kreditvertrags entstanden ist- die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig. Fast immer handelt es sich dabei um einen vierstelligen Betrag, den der Darlehensnehmer an seine Bank für den vorzeitigen Ausstieg bezahlen muss. Je länger man vom Ende der Zinsbindung entfernt ist, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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