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Umschuldung während der Zinsbindung?

Läuft das Altdarlehen, bleibt dem Darlehennehmer der aktuell niedrige Zinssatz nicht verborgen und wer will schon gern tatenlos zusehen, wenn historisch günstige Konditionen geboten werden? Gern würden dann viele Verbraucher ihr bestehendes Darlehen gegen eines mit besseren Bedingungen auswechseln. Doch wer aus dem laufenden Vertrag aussteigen will, sollte sich auch mit den damit verbundenen Nachteilen auseinander setzen.

Der Gesetzgeber hat hierzu klare Definitionen vorgegeben, die besagen, dass beide Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Bedingungen einhalten müssen. Konkret bedeutet dies, dass niemand aussteigen kann und auch die Banken nicht gezwungen sind, einen Kunden ziehen zu lassen. Vielmehr kann man dann auf das Wohlwollen des jeweiligen Geldgebers hoffen.
Aber auch wenn dieser einwilligt, geschieht dies nie zum Nulltarif. Den entstandenen Zinsverlust lassen sich Banken grundsätzlich gut bezahlen und begründen ihre Forderung damit, dass sie ihrerseits an den Kapitalmärkten Geld für den Baukredit aufnehmen mussten und nun einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen. Diese liegt nicht selten im vierstelligen Bereich und je weiter das Ende der Zinsbindungsfrist in der Zukunft liegt, desto höher fällt diese Forderung aus. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel und auch bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Kunde das geltende Recht nutzen, aus einem Darlehensvertrag, der länger als zehn Jahre läuft, aussteigen zu können, ohne dafür teuer abgestraft zu werden.
Eine Vollauszahlung der Darlehenssumme muss jedoch stattgefunden haben, damit innerhalb einer Frist von sechs Monaten der Kredit ganz oder teilweise zurück gezahlt werden kann.
Mündlichen Zusagen beim Vertragsabschluss, dass ein laufendes Baudarlehen vorzeitig zurück gezahlt werden kann, kann man nicht trauen und Verträge für eine Umschuldung sollten auch erst dann abschlossen werden, wenn der Geldgeber eine Kündigung der Altdarlehens schriftlich bestätigt hat.
Als „Rettungsanker“ kommt vielen Darlehensnehmern auch ein sogenanntes Vorrats- oder Forward- Darlehen entgegen. Bei einigen Banken kann man sogar bis zu fünf Jahren im Voraus den aktuell gültigen Zins mit einem Forward- Darlehen sichern, um zur Anschlussfinanzierung günstig weiter finanzieren zu können. Einige Banken bieten sogar die Option gegen einen Zinsaufschlag an, selbst ein Forward- Darlehen kündigen zu können, wenn wider Erwarten der Bauzins fällt.


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