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Zinsen- worauf kommt es an?
Ist erst einmal die Entscheidung zugunsten der eigenen vier Wände gefallen, steht der wichtigste Schritt noch bevor: die Baufinanzierung. Schließlich haben die wenigsten Zeitgenossen so viel Eigenkapital, das eigene Heim bar bezahlen zu können. Fremdmittel werden also nötig, die es nun einmal nicht zum Nulltarif gibt.
So günstig wie möglich die Bau- oder Kaufsumme zu leihen, ist hat also für jeden, der sein Mieterdasein beenden will, Priorität.
"Zinsen" lautet daher für viele das Reizwort, denn mit der Höhe kann eine Baufinanzierung stehen oder fallen. Dabei ist es nicht immer einfach, sich im Dschungel der Angebote zurecht zu finden, denn ist erst einmal der Vertrag unterzeichnet, gibt es für den Darlehensnehmer rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Geldgeber. Im Mittelpunkt stehen daher immer der Effektiv- wie auch Nominalzinssatz.
Unter dem effektiven Zins versteht man den Zinssatz, der den tatsächlichen finanziellen Aufwand für ein Darlehen oder den realen Aufwand für eine Geldanlage angibt. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Preisangabenverordnung (PangV) sind die Geldgeber dazu verpflichtet, als Preis eines Kredits den effektiven Jahreszins anzugeben.
Dabei spielt die Gesamtlaufzeit eine große Rolle, denn diese wird in Bezug auf den Effektivzins zugrunde gelegt. Sind dagegen die Konditionen für ein Darlehen nicht für die komplette Laufzeit definiert, ist die Rede von einem anfänglichen Effektivzins. In diese Berechnung fließen alle Beträge ein, die den Preis für den Kredit bestimmen.
Dazu gehören der Nominalzins, die Zinsbindungsfrist, eine Bearbeitungsgebühr, der Tilgungssatz, die Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen und gegebenenfalls eine Vermittlungsprovision. Doch sind auch in diesem Zins keine Kosten wie Kontoführungsgebühren und andere von der Bank erhobene Posten enthalten.
Als Nominalzins wird der Zinssatz bezeichnet, den der Kunde als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss, wobei die Höhe der laufenden Zinsrate durch den Nominalzins bestimmt wird.
Schnell wird klar, dass der Darlehensnehmer die tatsächlich anfallende monatliche Belastung aus dem nominalen Zinssatz nicht ablesen kann. Der Effektivzinssatz sollte daher als Bemessungsgrundlage heran gezogen werden, wenn Vergleiche helfen sollen, die günstigsten Konditionen zu finden.
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