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Welche Kriterien sind entscheidend für das Bauspardarlehen?

Die Zuteilung nimmt einen besonderen Stellenwert innerhalb des Bausparvertrags ein. Grundsätzlich beschreibt sie den Übergang von der Anspar- in die Darlehensphase und muss bei allen Bausparkassen meist dieselben Bedingungen erfüllen.

So wird eine Mindestsparsumme von 40 bis 50 Prozent von der vereinbarten Bausparsumme vorausgesetzt. Auf der Basis einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten wir klar, dass die Höhe des Guthabens wie auch der dafür benötigte Zeitraum zu den entscheidenden Faktoren gehören, wenn zu bestimmten Zuteilungsterminen Bewertungszahlen vergeben werden.
Diese werden von der jeweiligen Bausparkasse berechnet. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung von Seiten der Bausparkassen, weil diese Entscheidung vom allgemeinen Gekdeingang abhängig ist.
Nach einer Zuteilungsnachricht muss grundsätzlich ein Auszahlungsauftrag gestellt werden und der Bausparer muss sich bis zu diesem Zeitpunkt entscheiden haben, ob ein Bauspardarlehen noch gewünscht wird.
Verringert sich der Geldeingang während der Ansparphase, verlängert sich automatisch die Zuteilungsfrist. Soll diese verkürzt werden, sind meist Sondersparbeiträge möglich.


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