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Bausparen- Prämien und Zulagen jetzt sichern!

Viele wissen, dass das klassische Bausparen zu den Konstanten unter den Baufinanzierungen gehört und das auch während der weltweiten Finanzkrise. Haben Fest- und Tagesgeld aktuell immer noch einen "schlechten Stand", kann sich der Sparer auf den Bausparzins verlassen.

Attraktiv wird das Bausparen erst durch die Zulagen und Förderungen, die jedoch selber beantragt werden müssen. Hier gilt es Fristen einzuhalten, wenn der Bausparer von der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage profitieren will. Der 31. Dezember des übernächsten Jahres gilt hier als Stichtag, wenn der Bausparer die Prämie für das Jahr 2007 noch mitnehmen will.
Die Förderunge für das laufende Jahr 2009 kann man somit bis Ende 2011 beantragen, doch die benötigten Einzahlungen auf das Bausparkonto müssen noch in diesem Jahr geleistet werden, um begünstigt zu sein.
Jahr für Jahr erhalten Bausparer ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie zusammen mit dem Jahreskontoauszug von der Bausparkasse, wenn ein Mindestbetrag eingezahlt wurde. Wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage überschritten und liegt unter der Grenze für die Wohnungsbauprämie, kann der Sparer für seine vermögenswirksamen Leistungen während der Ansparphase eine Wohnungsbauprämie beantragen.
Doch hat sich im Jahr 2009 einiges bei der Verwendung des Bausparguthabens geändert. Über das Angesparte wie auch die Wohnungsbauprämie konnte man bis zum Ende des Jahres 2008 frei verfügen, ohne Nachweise über die Verwendung zu erbringen. Damit ist in 2009 Schluss. Von der Wohnungsbauprämie kann der Bausparer nur noch dann profitieren, wenn die Bausparsumme auch für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Dazu gehört der Erwerb von Wohneigentum, ein Grundstückskauf und auch Modernisierungsmaßnahmen.
Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahme „eingebaut“. So können junge Bausparer unter 25 Jahren einen Vertrag abschließen, ohne dass sie gezwungen sind, ihr Guthaben und alle Zulagen für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen. Ebenso greift diese Regelung für alle anderen, die ihren Bausparvertrag noch vor 2009 abgeschlossen haben.


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