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Für den Fall der Fälle

Wenn auch nicht eingeplant, so kann der Bausparer auch auf finanzielle Engpässe stoßen.

Wer unvorhergesehen knapp bei Kasse ist, muss zusehen, dass andere ihm zur Verfügung stehende Geldquellen noch Mittel hergeben.
Eine Kapital- Lebensversicherung beitragsfrei stellen zu lassen gehört dazu. Wer aber davon Gebrauch machen, oder gar kündigen will, muss dann mit erheblichen, finanziellen Einbußen rechnen.
Eine größere Handlungsfreiheit besitzt dagegen ein Bausparer.
Die monatliche Sparrate darf jederzeit angehoben, gesenkt oder auch ganz ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Bausparer noch in der Ansparphase befindet.
Die Zinszahlungen bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres erhalten, auch wenn auf das Weitersparen verzichtet wird. Plus hierbei ist, dass das Bausparen jederzeit wieder zu den gültigen Konditionen aufgenommen werden kann.
Derjenige, der aus finanziellen Gründen mit seinen monatlichen Beiträgen pausieren muss, hat keine prämienschädlichen Einbußen zu befürchten.
Lediglich der Zuteilungstermin für die angesparte Bausparsumme wird sich dann nach hinten hin verschieben.
Für eine eventuell geplante Baufinanzierung bedeutet die Beitragsfreistellung dann eine Verzögerung des Bauvorhabens.


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