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News » Bausparen » Sperrfrist bei staatlicher Förderung Sperrfrist bei staatlicher FörderungGrundsätzlich dient die staatliche Förderung beim Bausparen der Bildung von Wohneigentum. Dies ist aufgrund des Wohnungsbauprämiengesetzes oder nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz so festgelegt. Dieser Umstand findet dann Beachtung, wenn mittels einer Zuteilung Bausparmittel vor dem Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ausgezahlt werden sollen. Dann läuft der Bausparer Gefahr, alle bis dahin erhaltenen Förderbeträge wieder zurück zahlen zu müssen. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » ein Vergleich zum Fremdwährungsdarlehen » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger |
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