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Wohnungsbauprämie ab 2009 futsch?

Ein Bausparvertrag war bislang für den stark sicherheitsorientierten Sparer eine ideale Variante, Geld von Vater Staat zu bekommen und gleichzeitig vom hohen Sicherheitspotenzial zu profitieren zu können.

Doch wer diese Strategie verfolgt, muss ab 1. Januar 2009 umdenken. Ab dann gelten andere Kriterien und der klassische Bausparvertrag bekommt als reine Kapitalanlageform eine andere Bedeutung, wenn ein Vertrag im neuen Jahr abgeschlossen wird.
Die staatliche Wohnungsbauprämie wird nur noch dann gezahlt, wenn der Bausparer seinen Vertrag zum Kauf oder Bau der eigenen vier Wände einsetzt, oder diesen in andere wohnwirtschaftliche Maßnahmen einbringen will. Wer dieses Ziel nicht anvisiert, geht leer aus und muss auf die attraktive Wohnungsbauprämie verzichten.
Als einzige Ausnahmen von dieser Regelung gilt, dass Kunden, die beim Abschluss eines Bausparvertrags unter 25 Jahren sind, auch weiterhin nach dem Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren ohne eine Zweckbindung frei über ihr Geld verfügen können, ohne dass Prämien verloren gehen.
Gleiches gilt für Sparer, die noch vor „Toreschluss“ in 2008 einen Vertrag auf den Weg gebracht haben und wenigstens einen Regelsparbeitrag geleistet haben.
Nicht verändern wird sich auch in 2009 die Höhe der staatlichen Prämie. Diese beträgt 8,8 Prozent auf die jährlich geleisteten Beiträge bis zu einer Summe von 512 Euro bei Alleinstehenden und die doppelte Summe, also 1024 Euro, bei Ehepaaren. Jedoch ist auch immer eine Einkommensbegrenzung damit verbunden. So sollte das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Singles nicht 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro übersteigen. Riester- Bausparverträge sind jedoch nicht mit einer Wohnungsbauprämie ausgestattet.


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