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Darlehensverkauf- die eigenen vier Wände vor dem Aus?

Was vor wenigen Monaten schon einmal im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, beunruhigt immer noch zahlreiche Inhaber von Darlehensverträgen- der Verkauf von Verträgen an Dritte. Vielfach werden Eigenheimbesitzer vor vollendete Tatsachen gestellt. Dabei trifft es nicht nur die Kunden, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, sondern auch diejenigen, die ihren Kredit regelmäßig bedient haben.

Doch ist der Gesetzgeber auf diese fragwürdige Praxis aufmerksam geworden und fordert einen verstärkten Verbraucherschutz. Letztendlich stellen die eigenen vier Wände eine geeignete Form der Altersvorsorge dar. Ziel von Darlehensaufkäufern ist meist nicht, eine gute Kundenbeziehung zu schaffen, sondern eher, schnelles Geld zu machen. Hohe Renditeerwartungen stehen dabei im Mittelpunkt und nicht selten sitzen die Käufer im Ausland. So gehen nun die Vorschläge des Gesetzgebers dahin, dass Banken aufgefordert werden, ihre „Noch- Kunden“ über einen anstehenden Verkauf zu informieren.
Doch wer genau beim Vertragsabschluss hinschaut, findet spezielle Vereinbarungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder. In Zukunft sollen Verbraucher wenigstens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung vom jeweiligen Geldgeber darüber informiert werden, ob grundsätzlich eine Anschlussfinanzierung gewährt werden kann. Ferner sollen Darlehensnehmer rechtzeitig, wenigstens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist, darüber informiert werden, ob grundsätzlich eine Anschlussfinanzierung gewährt werden kann.
Zum Plus gehört auch, dass die sogenannte unverzügliche Anzeigepflicht die Chance offeriert, sich über den neuen Gläubiger informieren zu können, um eine eventuelle Vertragsbeziehung abzuwägen. Was bei Verbraucherkrediten schon Praxis ist, soll in Zukunft auch bei Immobiliendarlehen greifen; zusätzliche Kündigungsrechte können beispielsweise den Verbraucherschutz in positiver Hinsicht ergänzen. Geraten wird daher, immer auch das Kleingedruckte im Vertragswerk zu lesen- ansonsten drohen dem Kunden Einschränkungen, dessen Konsequenzen nicht vorhersehbar sind und die eigene Existenz bedrohen können.


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