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Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit dem EEG?

Fossile Energien sind nicht für die Ewigkeit bestimmt. Diese Tatsache liegt klar auf der Hand, sodass sich auch der Gesetzgeber darauf einstellen muss und mit dem Erneuere- Energien. Gesetz eine Grundlage geschaffen hat, für die nachhaltige Stromerzeugung hierzulande zu sorgen.

Auf der Basis dieses Gesetzes sollen künftig Netzbetreiber verpfichtet werden, Strom abzunehmen, der aus erneuerbaren Energien produziert wird, um diesen vorrangig ins Stromnetz einzuspeisen.
Dazu sollen verstärkt auch private Betreiber gehören, die dafür eine Mindestvergütung bekommen sollen. Diese orientieren sich an den individuellen Erzeugungskosten und stellen unter anderem eine interessante Variante für Betreiber von Fotovoltaikanlagen dar.
Bereits im Jahre 2004 wurde das EEG überarbeitet und wird in einer weiteren Fassung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten und geplant ist, bis zum Jahr 2020 den Anteil an "sauberer" Energie auf 30 Prozent des gesamten Strombedarfs in Deutschland zu erhöhen. Auch danach soll der Ausbau weiter voran getrieben werden und nachhaltig die Umwelt entlasten.
Dabei haben erneuerbare Energien gerade in der jüngsten Vergangenheit einen besonders hohen Stellenwert eingenommen und der Ausbau soll die Grundlage wie auch die Voraussetzung schaffen, für eine langfristig preiswerte und nachhalltige zukunftsfähige Energieversorgung einzustehen.


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