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Energiekosten durch Sanierungen einsparen

Wer seine eigenen vier Wände aufwerten und somit sanieren will, sollte sich von einem Fachmann vorab beraten lassen. Schnell sind dann energetische Schwachstellen ausgemacht und die Maßnahmen können gezielt eingesetzt werden.
Der Einsatz neuer Technik in Verbindung mit Fördergeldern ist dann der nächste Schritt und auch in Sachen Finanzierung kann der Energieberater weiter helfen und wertvolle Tipps geben.

Um die Arbeit des Beraters vor Ort zu erleichtern, sollte Eigentümer alle Ausführungs- und Baupläne bereit legen und auch Informationen über bereits durchgeführte Maßnahmen zur Hand haben.
In der Regel beginnt die Zustandsanalyse des Energieberaters an der Außenfassade. Durch dieses nicht ausreichend gedämmte Bauteil gehen meist bis zu 25 Prozent der Heizwärme verloren. Aber auch im Keller lassen sich meist Schwachstellen ausmachen. Wenn dann die Decke zum Erdgeschoss nicht gedämmt ist und im Keller eine veraltete Heizungsanlage steht, wird schnell klar, dass hier wertvolle und teure Energie verloren geht. Grundsätzlich wird der Fachmann dem Immobilienbesitzer dann empfehlen, die Decke zu dämmen und eine neue Heizungsanlage einbauen zu lassen. Wer sich hierbei für einen Brennwertkessel entscheidet, kann bis zu 25 Prozent an Heizkosten einsparen.
Aber auch weniger kostspielige Sanierungsmaßnahmen verfehlen nie ihr Ziel. Wer seine einfach verglasten Holzfenster gegen moderne Fenster mit Zweischeiben- Wärmeschutz- Verglasungen austauschen lässt, senkt seine Energiekosten um rund fünf Prozent.
Das Dach ist meist ein Schwachpunkt, wenn es um den Verlust von Wärme geht. Undichtigkeiten und eine nicht ausreichende Dämmung sind die Ursachen, die vom Handwerker behoben werden können. Hier sind bis zu 15 Prozent an Einsparungen für den Immobilienbesitzer drin.
Abschließend wird der Energieberater dem Verbraucher einen Abschlussbereicht vorlegen, der alle Schwachstellen aufweist und auf die Vielzahl an Fördermöglichkeiten hinweisen.
Gefördert wird die Beratung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, wenn der Bauantrag für die betreffende Immobilie vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde.


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