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News » Fördermittel » Ab 1. März gelten neue Förderrichtlinien Ab 1. März gelten neue FörderrichtlinienWer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Förderung stellt, muss sich darüber im Klaren sein, dass seit dem 1. März 2009 neue Richtlinien als Vorgaben gelten. Diese beinhalten auch umfassende Neuregelungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) umgesetzt wird.
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