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KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm vereinfacht bauliche Maßnahmen
Ohne entsprechende Sanierungsmaßnahmen, zur Energieeinsparung wie auch zur Minderung des CO2- Ausstoßes bei Wohngebäuden, wird in Zukunft niemand mehr herum kommen. Hierbei muss man nicht nur die extrem hohen Kosten, die mit dem Energieverbrauch verbunden sind betrachten, sondern auch den Schutz unserer Umwelt.
Will ein Eigenheimbesitzer auf diesen Zug aufspringen, muss er bestimmte Kriterien beachten, um an Fördergelder zu gelangen.
So werden von der staatlichen KfW- Förderbank Maßnahmen gefördert, wenn das Wohngebäude bis zum 31.12.1083 fertig gestellt wurde. Dann kann eine Förderung für eine energetische Sanierung auf Neubau- Niveau erfolgen, wenn die Energieeinsparverordnung berücksichtigt wird, oder um wenigstens 30 Prozent unterschritten wird.
Wurde eine Immobilie bis zum 31.12.1994 fertig gestellt, unterliegen bestimmte Maßnahmenpakete besonderen Förderrichtlinien. Zu ihnen gehören unter anderem Wärmedämmmaßnahmen des Daches, der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke oder Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen.
Ein weiteres Maßnahmenpaket berücksichtigt den Austausch der veralteten Heizungsanlage, die Wärmedämmung des Daches, der oberen Geschossdecke und die Außenwände.
Insgesamt werden fünf Maßnahmenpakete berücksichtigt, die sich alle auf einen entsprechendnen Wärmeschutz und den Austausch oder der Erneuerung von Bauteilen beziehen.
Doch schaut die KfW- Bank genau hin, bevor zinsgünstige Darlehen an den Immobilienbesitzer vergeben werden. Der Heimwerker ist grundsätzlich nicht gefragt, denn die energetischen Sanierungen sollen schließlich ihren Zweck erfüllen. So werden lediglich Fördergelder in Aussicht gestellt, wenn ein Fachunternehmen die Um- oder Einbauten vorgenommen hat, um einen gewissen Standard vorauszusetzen.
Für eine Beratung und Begleitung während der Maßnahmen durch einen Sachverständigen winkt ein Zuschuss von 50 Prozent der Kosten, wobei der maximale Wert bei 1.000 Euro liegt.
Grundsätzlich werden Maßnahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert und dies bis zu einer Höchstsumme von 50.000 Euro.
Benatragt man ein Darlehen dieser Art bei der Förderbank gilt, dass die Zinskonditionen dem Kapitalmarkt unterliegen und der Antrag unbedingt vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.
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