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Antrag auf KfW-Fördermittel sollte verschoben werden

Schon bald, ab 1. April, gelten veränderte Richtlinien für Anträge auf KfW-Fördermittel. Wer plant, in Wohneigentum anzulegen, sollte sich jetzt schon darüber informieren, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um an „günstiges“ Geld zu kommen.

Grund für die Umstrukturierung ist die geplante Reform der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von geförderten Wohnimmobilien. Bislang boten die Programme der staatlichen KfW- Förderbank attraktive Varianten, um sich die Baufinanzierung zu vereinfachen. Dazu gehören das Programm „CO2- Gebäudesanierung“, „ökologisch Bauen“, „Wohnraum modernisieren“ wie auch „Öko plus“.
Ersetzt werden all diese einzelnen Programme durch „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient sanieren“.
Insbesondere ist das KfW- Programm „Energieeffizient Sanieren“ davon betroffen. Hierbei wird der Förderhöchstbetrag von aktuell 50 000 Euro auf 75 000 Euro je Wohneinheit heraufgesetzt. Zudem wird in Zukunft auch der Erwerb einer bereits sanierten Bestandsimmobilie gefördert. Aber auch eine weitere Entscheidung greift für den Bereich der förderfähigen Gebäude.
So können ab 1. April Förderungen für Immobilien beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Bisher war es so, dass sich die Höchstförderstufe lediglich auf Immobilien bezog, die vor dem Jahr 1984 gebaut wurden.
Neu im Förderkatalog der KfW- Bank ist auch das Programm „Altengerecht Umbauen“. Wer hierfür einen Antrag stellt, kann von einem zinsvergünstigten Darlehen bis zu einer Summe von 50.000 Euro profitieren. Finanziert werden nicht einzig und allein barrierereduzierende Umbaumaßnahmen, sondern auch bauliche Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Wohnung oder des Hauses. Dazu gehören unter anderem das Anlegen eines Stellplatzes oder Maßnahmen, die eine bessere Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen gewährleisten. Ebenfalls unter diese Fördervariante fällt auch eine Erweiterung des Wohnraumes, oder der Einbau von Aufzügen, die das Leben für eingeschränkte Personen leichter machen können. Wer einen Höchstförderbetrag mitnehmen will, sollte daher mit seinen geplanten Arbeiten warten und erst ab 1. April einen entsprechenden Antrag über die Hausbank stellen. Fakt ist in jedem Fall, dass dann weitaus mehr Wohnungen und Häuser förderfähig sind als bisher.


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