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Der Weg in ein barrierefreies Leben mithilfe staatlicher Förderung

Die meisten Wohnungen und Häuser in Deutschland sind nicht dafür ausgelegt, dass man in ihnen auch noch im Alter gut leben kann. Bisweilen helfen bereits kleine Veränderungen, die das Leben einfacher machen. Sind größere Umbauten notwendig, können einem zudem die förderfähigen Kredite der KfW-Bank finanzielle unterstützen.

Förderprogramme der KfW-Bank

Hauseigentümer und Mieter haben die Möglichkeit einen Antrag auf ein zinsverbilligtes Darlehen zu stellen, solange die Darlehenssumme für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnbereich genutzt wird. Zu diesen Maßnahmen zählt die Erschließung von Gehwegen zum Haus, Einbau von Aufzügen oder Fördersystemen, ein besserer Zugang zu Stellplätzen und die Anpassung von Fluren und Türen innerhalb der Wohnung sowie die Anpassung der Wohnräume an die Bedürfnisse im Alter. Die durchgeführten Umbauten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie von einer Fachfirma ausgeführt werden, um förderfähig zu sein.

Der Antrag auf ein zinsvergünstigtes Darlehen

Der Immobilienkredit wird nicht direkt von der KfW-Bank an den Kreditnehmer vergeben, sondern der Antrag muss über die Hausbank oder Sparkasse erfolgen. Wichtig ist, dass der Kreditnehmer den Antrag noch vor Beginn des Vorhabens stellt. Das Vorhaben gilt als begonnen, wenn beispielsweise der Kaufvertrag unterschrieben wird. Beratungsgespräche sowie auch Planungsgespräche werden dagegen nicht als Vorhabensbeginn gewertet.

Kredit und Förderungshöhe

Der Zinssatz des Förderkredites wird die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit verbilligt. Der Kreditnehmer kann sein Vorhaben, einschließlich aller Nebenkosten, zu 100 Prozent über einen förderfähigen Kredit, finanzieren. Die Kreditsumme darf dabei nicht 50.000 Euro pro Vorhaben überschreiten. Dem Kreditnehmer stehen eine 10jährige, 20jährige oder 30jährige Kreditlaufzeit sowie ein endfälliges Darlehen mit einer 8jährigen Laufzeit zur Wahl.


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