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Absicherung im voraus mit einem Forward- Darlehen

Mit einem Forward- Darlehen bietet sich für Immobilienbesitzer die Chance, die aktuell noch günstigen Zinsen für eine später erforderlich werdende Anschlussfinanzierung zu sichern.

Endet die Zinsbindung in ein paar Jahren, kann man heute schon vorsorgen, wenn man nicht eine Kündigung des Altvertrages vornehmen will. Erstens müssen Banken einer solch vorgezogenen Kündigung nicht hinnehmen und zweitens werden dafür oft Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt. Diese richten sich in der Regel nach den Zinsen des Altvertrages und der Länge der noch verbleibenden Laufzeit. Beträgt die noch verbleibende Restlaufzeit des Altervertrages ein Jahr oder weniger, sollte der Kreditnehmer alternativ über einen vorgezogenen Abschluss einer Anschlussfinanzierung nachdenken, der den Altkredit bei Fälligkeit ablöst. Jedoch muss man dann in der Regel damit rechnen, dass die meisten Banken für den noch nicht ausgezahlten aber bereitgestellten Kredit einmalig Bereitstellungszinsen verlangen.
Als kostengünstigere und eigentlich optimale Lösung bieten Banken und andere Finanzdienstleister Forward- Darlehen mit einer Vorlaufzeit bis zu 36 oder mehr Monaten an.
Zwar werden dafür höhere Zinsen berechnet, doch mit dem aktuell vereinbarten Prolongationszins können sich Darlehensnehmer vor wesentlich schlechteren Konditionen in der Zukunft schützen.
Zur Planungssicherheit für den Kreditnehmer gehört auch, dass der Erstkredit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist ablaufen kann und somit eine kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.


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