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News » Gesetze und Neuregelungen » Steuer wird nun auch bei angrenzender Grünfläche fällig Steuer wird nun auch bei angrenzender Grünfläche fälligNormalerweise unterliegen Immobilienverkäufe für Häuser, die nicht selbst bewohnt und innerhalb der ersten zehn Jahre des Besitzes wieder veräußert werden, der Spekulationssteuer. Hauseigentümer, die ihre wohnwirtschaftlich aber selbstgenutzte Immobilie verkaufen wollen, müssen den Gewinn, egal wie hoch dieser ausfällt, nicht versteuern. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerfreiheit von Verkaufserlösen aus selbst genutzten Immobilien nun eingeschränkt. Verkauft der Hauseigentümer einen, an das Grundstück grenzenden Garten, ohne das Haus selbst zu verkaufen, muss für den Erlös ebenfalls Steuern bezahlt werden. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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