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Finanzierungsbedarf
Dieser Bedarf umfasst all die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Bau einer Immobilie im Zusdammenhang stehen. Neben den "reinen" Baukosten müssen auch die sogenannten Baunebenkosten berücksichtigt werden, die bis zu 10 Prozent des Gesamtaufwandes ausmachen können. Verwaltungs- und Notargebühren, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen und Grundbucheintragungen gehören neben den Statik- und Architektenhonoraren unter anderem dazu und sollten unbedingt beim Finanzierungsbedarf Berücksichtigung finden.
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