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Eeigentümergemeinschaften sollen es einfachen haben

Erst seit wenigen Monaten gilt, dass Eigentümergemeinschaften schneller und einfacher ihre Vorhaben durchsetzen können, als es sonst möglich war.

So bietet das neue Wohnungseigentümergesetz vom 1. Juli 2007 den Besitzern einer Eigentumswohnung mehr Freiheiten und insgesamt einen größeren Spielraum zu geben. Sollen nötig gewordene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss niemand mehr mit einem sogenannten Sanierungsstau rechnen.
Verändert wurden die Abstimmungsregeln bei Eigentümergemeinschaften. Bisher war eine einstimmige Mehrheit erforderlich, wenn Veränderungen durchgesetzt werden sollten. Die Neuerung, dass bereits eine einfache Mehrheit ausreicht, schafft viele Probleme aus der Welt.
Soll also ein Modernisierungsbeschluss durchgeführt werden, reicht eine Dreiviertelmehrheit aller Stimmberechtigten schon aus.
Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass Einzelne das Sanierungsvorhaben vieler Bewohner nicht mehr torpedieren können, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war.
Doch besteht grundsätzlich eine Informationsverpflichtung, die vom Hausverwalter eingehalten werden muss. So muss dieser frühzeitig die Wohnungseigentümer über Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen informieren. Instandhaltungsrücklagen dienen dazu, die Finanzierung dieser Maßnahmen aufzufangen. Daher muss frühzeitig darauf geachtet werden, dass die monatlichen Raten dafür nicht zu knapp bemessen werden. Grundsätzlich kann auch die KfW- Förderbank für Maßnahmen dieser Art eingesetzt werden und in speziellen Fällen locken auch Kleinstkredite für den einzelnen Wohnungsinhaber.


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