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Energieausweis ist Pflicht

Nach kontroversen Diskusionen ist es seit Anfang 2008 spruchreif: der Energieausweis ist da.

Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen den Interessenten diesen Energieausweis vorlegen, der für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt.
Gebäude, die bis 1965 erstellt wurden, benötigen diesen Nachweis ab 1. Januar und alle weiteren, die später errichtet wurden, gilt der 1. Juli 2008 als Stichtag.
Diese soll darüber Auskunft geben, wie es um die energetische Qualität einer Immobilie bestellt ist.
Dabei kann zwischen zwei Varianten gewählt werden.
Der Bedarfspass soll den erforderlichen Energiebedarf anhand der spezifischen Gebäudeeigenschaften ermitteln. Dazu gehören unter anderem die Qualität der Dämmung von Wänden und Fenstern wie auch der Heizungsanlage. Entsprechend des Aufwands schlägt dieser Pass mit 100 bis 300 Euro für den Besitzer zu Buche.
Der Verbrauchspass basiert auf dem Energiebedarf der Bewohner und wird auf der Grundlage von wenigstens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet. Dieser Pass kann schon für weniger als 50 Euro beantragt werden.
Eigentümer von Immobilien, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, müssen den Bedarfsausweis vorlegen, der wesentlich strengeren Vorschriften unterliegt. Für sie endete die Wahlfreiheit der beiden Varianten bereits am 1. Januar 2008.


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