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Vor dem Kauf Teilungserklärung beachten!
Soll eine Eigentumswohnnung erworben werden, sind besondere Kriterien zu beachten.
Da meist mehrere Wohnungen zu einer Liegenschaft zusammen gefasst sind, wird eine beglaubigte Teilungserklärung notwendig.
Doch weisen Teilungserklärunegn vielfach unzureichende Regelungen auf, die einseitig und oftmals zugunsten der Hausverwaltung formuliert sind.
Dieses Grundgesetz einer Wohnungseigentumsanlage legt unter anderem fest, ob ein Gewerbe in einer der Wohnungen ausgeübt werden darf. Zudem wird meist festgelegt, wie viele Miteigentumsanteile festgelegt werden, sodass der Fall eintreten kann, dass beispielsweise einer relativ kleinen Wohnung zuviele Anteile zugeordnet werden und sich diese Tatsache negativ auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt. Daher muss eine Teilungserklärung rechtzeitig und vor dem Kauf durchleuchtet werden, damit der neue Eigentümer nicht mit finanziellen Nachteilen rechnen muss.
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