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News » Kredite Grundlagen » Kreditkündigung: Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen Kreditkündigung: Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzenBanken verlangen in der Regel, bei einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Finanzierung einer Miet-Immobilie kann man diese in bestimmten Fällen aber als Werbungskosten geltend machen. Werdende Hauseigentümer schließen zur Finanzierung ihrer zukünftigen Immobilie oft einen langfristigen Darlehensvertrag mit ihrer Bank ab. In Deutschland sind Kredite mit fester Zinsbindung bei einer Immobilienfinanzierung die Regel. Das bedeutet, dass der Zinssatz bei Vertragsabschluss bis zum Ende der Kredit-Laufzeit gilt. Damit hat der Kreditnehmer den Vorteil der Planungssicherheit, denn der Zinssatz wird sich in dieser Zeit für ihn nicht ändern. Steigen nun die kurzfristigen Zinsen an, profitiert der Kunde von dieser Vereinbarung. Aber auch die Banken gehen auf Nummer sicher. Denn sollte der Kreditnehmer trotz Zinsbindung den Kredit vorzeitig kündigen, verlangen Banken in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um das Entgelt für eine außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens. Der Bank entsteht durch die vorzeitige Rückführung des Kredites nämlich ein Margenschaden beziehungsweise der Gewinn der Bank wird gemindert. Diesen Verlust lässt sich die Bank nun mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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