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News » Kredite Tipps » Bürgschaft für Kredit aus emotionaler Verbundenheit sittenwidrig Bürgschaft für Kredit aus emotionaler Verbundenheit sittenwidrigWer eine Bürgschaft oder eine Mithaftungsübernahme eines Darlehens übernimmt, obwohl er finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann aus der Haftung entlassen werden. Wer auf ein Darlehen eines Kreditinstitutes angewiesen ist, muss in der Lage sein dieses auch wieder zu begleichen. Dazu zählt, dass die Einkommensverhältnisse derart sind, dass man nicht noch tiefer in die Schuldenfalle hinein tappt. So sollte zuvor eine Haushaltsplanung durchgeführt werden, ob das monatlich zur Verfügung stehende Geld auch einer zusätzlichen Belastung Stand hält. Es genügt aber nicht, dass man für sich selbst entscheidet, dass man die Kosten tragen kann, sondern die Bank fordert ihrerseits einen Bonitäts-Nachweis, meist in Form der letzten drei Gehaltsbescheinigungen und dem Nachweis eines geregeltem Einkommens. Sollten diese nicht genügen werden zusätzliche Sicherheiten gefordert. Banken verlangen von verheirateten Paaren oft, dass beide den Kreditvertrag unterschreiben, auch wenn er nur zugunsten von einem der Beiden ist. Kann dann einer der Partner nicht zahlen, kann die Bank sich mit ihren Forderungen, aufgrund der Mithaftungsübernahme, noch immer an den anderen wenden. Ebenso verhält es sich bei einer Bürgschaft. Kann der Partner oder der Bürge allerdings nachweisen, dass er aufgrund emotionaler Verbundenheit gehandelt hat, obwohl er sich überhaupt nicht in der Lage befindet, die Forderungen zu begleichen, handelt es sich um Sittenwidrigkeit. Allerdings darf der Bürge bzw. der Mithaftende kein eigenes Interesse an dem Darlehen haben, zum Beispiel aufgrund Rückzahlung gemeinsamer Schulden. Wer sich also in einer solchen Lage befindet kann sich auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2001 beziehen und wird somit aus der Haftung entlassen. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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