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News » Leasing Grundlagen » Teil- oder Vollarmortisation bei Leasing-Verträgen Teil- oder Vollarmortisation bei Leasing-VerträgenLeasingverträge werden lediglich im Rahmen der Vertragsfreiheit geschlossen und unterliegen keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Dabei kann der Leasingnehmer zwischen verschiedenen Vertragstypen wählen. Eine Alternative zu typischen Finanzierungsgeschäften stellt das Leasing dar. Hierbei wird das zu finanzierende Objekt vom Leasinggeber besorgt und gegen ein Entgelt dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt. Um für ein Leasinggeschäft in Frage zu kommen, muss der Leasingnehmer, wie bei anderen Finanzierungsgeschäften auch, über eine bestimmt Bonität verfügen. Um das Risiko für den Leasinggeber also zu reduzieren, werden Sicherheiten wie Mietvorauszahlungen, Kautionen, Depotzahlungen oder Sonstiges herangezogen. Da es während der Laufzeit des Vertrages zu einer finanziellen Abnutzung des Objektes kommt, muss der Leasingnehmer regelmäßige Raten erbringen. Der Leasinggeber erbringt seinerseits neben der Beschaffung des Objektes meist einen zusätzlichen Service wie Versicherung und/oder regelmäßige Wartung des Objektes. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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