|
News » Sanierungs-/ Modernisierungsmaßnahmen » Sonderregelungen für Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden Sonderregelungen für Sanierungsmaßnahmen an BestandsgebäudenNeue Klimaschutzvorschriften gilt es zu beachten, wenn man seinen Altbau sanieren will. Wurde der Öl- oder Gasheizkessel vor dem Jahr 1978 eingebaut, muss sich der Immobilienbesitzer sofort davon trennen. Doch sollte man dem guten Stück keine Träne hinterher weinen, denn die veralterte Technik gehört zu den Energiefressern Nummer eins. Zwischen 30 und 40 Prozent sollen dadurch, so haben Fachleute errechnet, an Energie vergeudet werden. Verschärft haben sich auch die Pflichten hinsichtlich oberster Geschossdecken in einem Altbau. So müssen Decken, die nicht begehbar sind, mit einem 14 bis 16 Zentimeter starkem Dämmstoff ausgelegt werden. Dieses Kriterium gilt ab 2012 auch für begehbare Decken, wenn ein Dachraum beispielsweise für das Trocknen von Wäsche genutzt wird. Alternativ zur nachträglichen Dämmung kann auch eine Dachsanierung für Energieeinsparungen sorgen. Heizungs- und Warmwasserrohre müssen mit entsprechenden Dämmstoffen ummantelt werden, wobei die Rohrdicke für die Dicke des Dammstoffes ausschlaggebend ist.
« vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
|
Kategorien
|
Beliebte Themen:
Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung -
Annuitätendarlehen -
Fremdwährungsdarlehen -
Forward-Darlehen -
Bausparen -
Baudarlehen -
Bauzinsen -
Baukredit -
Hypothekenzinsen -
Kredite
© 2005-2011 baufinanzierung-vergleich24.de - Ein Produkt der finads GmbH
