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Schuldenfreiheit durch Sondertilgung
In der Regel wird eine Baufinanzierung mit einem festen Tilgungssatz festgeschrieben, der entweder den klassischen einprozentigen Eingangstilgungssatz beinhaltet, oder auch in einer Niedrigzinsphase eine höhere Tilgung erlaubt.
Sondertilgungen gelten jedoch bei den meisten Zinsfestschreibungen als unmöglich, oder werden auf eine bestimmte Summe jährlich begrenzt.
Dann muss dies bereits beim Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart werden und meist ist damit ein Zinsaufschlag versehen.
Viele Darlehensnehmer möchten jedoch die Chance nutzen, so schnell wie möglich schuldenfrei in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sodass Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger enorm viel von einer Flexibilität innerhalb der Baufinanzierung halten.
Denn ab und an verfügt man über zusätzliche Einnahmen, die man für die vorzeitige Tilgung verwenden möchte, ohne dafür tief in die Tasche zu greifen.
Viele Geldgeber haben auf diesen Kundenwunsch reagiert und bieten beispielsweise Annuitätendarlehen an, die ab einem festgesetzten Finanzierungsjahr eine gebührenfreie Rückzahlung zulassen, ohne dass dieses Vorgehen mit Extrakosten verbunden ist.
In einigen Fällen wird gar eine komplette Tilgung ermöglicht, sodass der Immobilienbesitzer noch während der Zinsbindung schuldenfrei wird.
Die oft gefürchteten und immer teuren Vorfälligkeitsentschädigungen fallen weg und eröffnen dem Kunden neue Handlungsspielräume bei der Finanzierung. Schließlich spart eine zügige Tilgung enorm viel Geld, weil der Tilgungszeitraum verkürzt werden kann.
Auch bieten Kombidarlehen, die vonvornherein auf Sondertilgungen zugeschnitten sind, eine vorzeitige Schuldenfreiheit. Ein Teil des Darlehens wird dann über einen Festzins vereinbart, während ein weiterer Teil variabel getilgt werden kann. Diese Variante empfiehlt sich jedoch nur dem Kunden, der auch fest mit Sondereinnahmen in Form einer Erbschaft oder eines fällig werdenden Vertrags rechnen kann.
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