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News » Tipps & Tricks » Kalte Jahreszeit: Hauseigentümer müssen Maßnahmen zur Schadensabwehr treffen Kalte Jahreszeit: Hauseigentümer müssen Maßnahmen zur Schadensabwehr treffenDie eigenen vier Wände sollten einmal jährlich, insbesondere vor Beginn des Winters überprüft werden. Kommt es zu Schäden aufgrund des Versäumnisses dieser Maßnahmen, kann dies negative Folgen für den Gebäude-Versicherungsschutz haben. Wer ein eigenes Häuschen sein Eigen nennen kann, muss sich auf die stürmische und kalte Jahreszeit, die unmittelbar bevor steht, vorbereiten. Der Herbst hat inzwischen voll Einzug gehalten und bei Temperaturen unter Null Grad Celsius ist auch der Winter nicht mehr fern. So kann ein kräftiger Herbststurm schon einmal die Dachrinnen abreißen oder Dachsteine in ferne Gegenden wehen. Damit diese Dinge nicht geschehen, muss der Hauseigentümer Vorbereitungen treffen, denn die Abwendung jeglicher Schäden gehört zu seinen Pflichten. Dazu gehört die Überprüfung der Festigkeit der Dacheindeckung sowie die der Oberflächenbeschaffenheit. Daneben sollten Türen und Fenster ausreichend dicht sein, damit es nicht reinregnet und unnötig hohe Kosten zur Reparatur der Schäden vermieden werden können. Zusätzlich empfiehlt sich die Wartung der Heizungsanlage. Hierzu sollte rechtzeitig ein Fachmann hinzu gezogen werden. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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