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Erneuerbare Energien- seit Jahresbeginn Pflicht für Häuslebauer!

Wer heute noch glaubt, Energie einsparen sei eine individuelle und freiwillige Angelegenheit, der irrt gewaltig. Der Gesetzgeber will klimaschonende Maßnahmen voran treiben und schafft mitunter strenge Gesetzesvorgaben dafür. Ein Instrument von vielen ist des Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz.

Dieses schreibt demjenigen, der seit Beginn des neuen Jahres bauen will zwingend vor, einen Teil der benötigten Wärme über erneuerbare Energien zu nutzen.
Zur Wahl stehen unter anderem der Einbau einer Wärmepumpe, einer solaren Anlage oder einer Biomasseheizung.
Dabei wird genau definiert, in welcher Größenordnung diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Solarkollektoren sollen wenigstens 15 Prozent des kompletten Energiebedarfs abdecken. Für ein durchschnittliches Ein- oder Zweifamilienhaus reicht dann eine Kollektorfläche von vier Prozent aus.
Soll es eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe sein, muss wenigstens die Hälfte der benötigten Energie über regenerative Energien erzeugt werden.
Auf erneuerbare Energien darf nur dann verzichtet werden, wenn der Immobilienbesitzer nachweisen kann, dass sein Heim ausreichend gedämmt ist und der Energiebedarf wenigstens um 15 Prozent unter die gesetzichen Anforderungen gesenkt werden kann.


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