|
News » Wissenswertes » Bauherr muss Helfer frühzeitig absichern Bauherr muss Helfer frühzeitig absichernWer möchte nicht gern seinen Traum vom eigenen Heim realisieren? Dazu gehört eine solide Baufinanzierung und Eigenkapital trägt dazu bei, an Kosten einzusparen. Diesen Posten kann der Bauherr mit Eigenkapitalersatzleistungen aufbessern und wer handwerkliches Geschick an den Tag legt, muss weniger Fremdmittel aufnehmen. Doch wer Freunde und Verwandte auf der Baustelle einspannt, muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Der Bauherr muss innerhalb einer Woche seine Mithelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden, um vor Unvorhersehbarem geschützt zu sein. Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass keine Versicherungspflicht für Mithelfer besteht, wenn diese nur kurzfristig Gefälligkeitsleistungen erbringen. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
|
Kategorien
|
Beliebte Themen:
Baufinanzierung | Immobilienfinanzierung -
Annuitätendarlehen -
Fremdwährungsdarlehen -
Forward-Darlehen -
Bausparen -
Baudarlehen -
Bauzinsen -
Baukredit -
Hypothekenzinsen -
Kredite
© 2005-2011 baufinanzierung-vergleich24.de - Ein Produkt der finads GmbH
