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Lastenzuschuss ersetzt Wohngeld für Eigenheimbesitzer

Wenn die Miete drückt und das monatliche Budget zu sprengen droht, kann jeder, der seine Einkommensnachweise auf den Tisch legt, bei den Wohngeldstellen der örtlichen Verwaltung einen so genannten Wohngeldantrag stellen. Doch noch immer wissen nicht alle, dass auch Eigenheimbesitzer einen rechtlichen Anspruch auf einen Zuschuss dieser Art haben.

Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), können Immobilienbesitzer für selbst genutztes Wohneigentum diese staatliche Unterstützung bekommen. Aus dem Wohngeld wird für den Eigenheimbesitzer dann der Anspruch auf einen Lastenzuschuss.
Dieser steht für ein familiengerechtes Wohnen ein und wird immer dann gewährt, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die monatliche Belastungsrate überschritten wird. Im Sinne des Wohngeldgesetzes sind diese Belastungen genau definiert: an erster Stelle stehen die Ausgaben für die Hypothekenrate, die sich aus Zins- und Tilgungsleistungen zusammen setzt, um Fremdmittel zu tilgen, die für den Kauf oder Bau von Wohneigentum benötigt werden. Doch wer glaubt, dass der klassische Lastenzuschuss für Immobilienbesitzer ein Finanzierungsmittel ist, der irrt. Vielmehr sind andere Kriterien ausschlaggebend, wenn dieser Zuschuss gezahlt werden soll.
Dazu gehört die Anzahl aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder wie auch die Summe aus allen Einkommen, die im Laufe eines Monats erwirtschaftet werden. Somit gibt es keine Beispiele, an denen sich jeder Antragsteller orientieren kann, denn die Berechnung ist meist kompliziert und bezieht sich immer auf den Einzelfall. Liegen jedoch alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Lastenzuschuss vor, steht einem Anspruch nichts mehr im Wege.
Wer sich nicht im Dschungel der Antragsformulare auskennt, sollte sich an die zuständige Wohngeldstelle oder an eine Verbraucherzentrale wenden.


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