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News » Wissenswertes » Zusätzliche Pflichten für Vermieter durch Trinkwasserverordnung Zusätzliche Pflichten für Vermieter durch TrinkwasserverordnungDie neue Trinkwasserverordnung tritt ab heute, dem 01. November, in Kraft. Damit müssen Millionen Haushalte ihre Wasserleitungen auf gefährlich Keime überprüfen lassen. Auf Eigentümer von Mietobjekten kommen ab heute, aufgrund der Änderung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001, neue Pflichten zu. Die Trinkwasserverordnung wurde an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie an die neuen EU-Vorgaben angepasst. Mittelpunkt der neuen Verordnung ist die Wahrung des hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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