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News » Wissenswertes » Zweck eines Arbeitgeberdarlehens ist kein Kündigungsgrund Zweck eines Arbeitgeberdarlehens ist kein KündigungsgrundGewährt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Arbeitgeberdarlehen, dann dürfen diese selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen. Der Verwendungszweck stellt demnach kein Kündigungsgrund dar. Das Arbeitgeberdarlehen wird von Unternehmen gern dazu benutzt, die Arbeitnehmer zu motivieren und stärker an sich zu binden. Da bei dieser Art Kredit die gleichen Vorschriften, wie bei jedem anderen Kredit gelten, handelt es sich nicht um ein Vergütungsmodell. Arbeitnehmer können mit einem Darlehen vom Arbeitgeber beispielsweise ihren Eigenkapitalanteil bei der Baufinanzierung aufstocken oder schwierige finanzielle Engpässe überbrücken. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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